Dritte Option: “divers”

Die HOSI Salzburg gratuliert Alex Jürgen recht herzlich – nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshof im Juni 2018 ist Alex Jürgen die erste Person mit dem Personenstand “divers” in der Geburtsurkunde und einem “x” im Pass. Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Thema “dritte Option beim Geschlechtseintrag” (weiter unten oder als [ddownload id= “19187” style=”link” text=”Download”]) sowie die heutige Presseaussendung von VIMÖ, Plattform Intersex Österreich und der HOSI Salzburg.

Gemeinsame Presseaussendung von VIMÖ, Plattform Intersex Österreich & HOSI Salzburg:

Jubel mit Alex Jürgen – erste Urkunden mit drittem Geschlechtseintrag

(OTS Linz, 14.05.2019) Alex Jürgen ist die erste Person, die sich rechtlich den Geschlechtseintrag „divers“ bzw. „X“ erkämpft hat. Heute ist es soweit: Alex Jürgen erhält Geburtsurkunde und Reisepass.

2016 hat Alex Jürgen die Eintragung eines dritten Geschlechtseintrags am Standesamt beantragt. Drei Jahre später ist es soweit: Mit den neuen persönlichen Dokumenten gibt es endlich auch eine auch eine rechtliche Anerkennung der Existenz intergeschlechtlicher Menschen in Österreich.

„Wir sagen Danke und gratulieren unserem mutigen Vorbild und Mitstreitenden von Herzen!“, so Tinou Ponzer von VIMÖ. „Wir freuen uns sehr mit Alex Jürgen, der mit seinem Anwalt Dr. Graupner den österreichischen Personenstand revolutioniert hat“, so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

Auch Eva Matt von der Plattform Intersex Österreich freut sich über den Erfolg: „Endlich ist die wegweisende Entscheidung des VfGH vom Juni 2018 in der Verwaltung angekommen! Alex Jürgen ist nach seinem langen Kampf die erste Person in Österreich, die ein „X“ im Pass und eine nicht auf männlich oder weiblich, sondern auf divers lautende Eintragung in der Geburtsurkunde hat. Wir gratulieren herzlich!“

Rückfragen & Kontakt:

Tobias Humer (VIMÖ), +43 732 28 700 210, tobias.humer@vimoe.at
www.vimoe.at

Question & Answer: Zur dritten Option beim Geschlechtseintrag

(Stand: 14.5.2019 – VIMÖ, Plattform Intersex Österreich, HOSI Salzburg)

Was ist die dritte Option und seit wann gibt es sie?

Die Eintragung des Geschlechts ist im Personenstandsgesetz 2013 geregelt. Bisher wurden Menschen im Personenstandsregister entweder als „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen. Seit 2019 ist in Österreich der Geschlechtseintrag „divers“ als dritte Option neben „männlich“ und „weiblich“ möglich. Alex Jürgen hat sich diese dritte Option vor Gericht erkämpft und ist die erste Person mit einer Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag „divers“ und einem „x“ im Reisepass.

Einen „dritte Option“ gibt es mittlerweile in zahlreichen Ländern. In Australien, Bangladesch, Dänemark, Deutschland Indien, Malta, Nepal, Neuseeland, Portugal und einigen Bundesstaaten der USA gibt es eine dritte Kategorie wie „non-specified“ im Personenstand bzw. ein „x“ im Pass.

Warum haben manche Menschen ein „x“ im Reisepass?

Die Eintragung im Reisepass wird von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) geregelt. Diese sieht neben „f“ für female/weiblich, „m“ für male/männlich auch „x“ für non-specified/unbestimmt vor.

Wer hat die dritte Option in Österreich erkämpft?

Alex Jürgen erkämpfte die dritte Option gemeinsam mit dem Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL) im gerichtlichen Instanzenzug. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied am 15. Juni 2018 (G 77/2018), dass intergeschlechtliche Menschen ein Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Das heißt, sie haben das Recht, dass ihre Geschlechtsidentität auch im Personenstand zum Ausdruck kommt und die Republik Österreich muss eine weitere Personenstandskategorie neben „männlich“ und „weiblich“ zulassen. Alternativ hat der VfGH der Republik Österreich die Möglichkeit eingeräumt den Geschlechtseintrag ganz aus offiziellen Dokumenten zu streichen.

Was hat das mit Menschenrechten zu tun?

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bezog sich in seiner Entscheidung auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser schützt das Privat- und Familienleben. Zum Privatleben zählt die menschliche Identität, Individualität und Integrität und damit auch die Geschlechtsidentität.

Intergeschlechtliche Menschen sind weltweit Menschrechtsverletzungen ausgesetzt. Die wichtigste Forderung von Selbstvertretungsorganisationen weltweit ist der sofortige Stopp von Intersex Genital Mutilation (IGM) und der Schutz der körperlichen Integrität von intergeschlechtlichen Menschen.
(Siehe  „Was ist IGM?“)

Wer darf den Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern? Was ist für die Änderung eines Geschlechtseintrags notwendig?

Laut des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs von Dezember 2018 (Ro 2018/01/0015) können intergeschlechtliche Menschen („Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung“) beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Berichtigung ihres Geschlechtseintrags stellen. Laut des Erlasses des Innenministeriums von Dezember 2018 muss das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung („VdG“) weiters durch ein medizinisches Gutachten eines VdG-Boards festgestellt werden.

Was fordern Selbstvertretungsorganisationen?

Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) nennt fünf zentrale Forderungen für die Umsetzung der dritten Option:

  1. Der Geschlechtseintrag soll die individuelle Geschlechtsidentität ausdrücken.
  2. Die Eintragung des dritten Geschlechtseintrags darf nur selbstbestimmt erfolgen!
  3. Der dritte Geschlechtseintrag muss unabhängig von medizinischen Diagnosen oder körperlichen Geschlechtsmerkmalen sein!
  4. Bürokratische Hürden zur Änderung des persönlichen Geschlechtseintrags müssen abgebaut werden.
  5. Der Geschlechtseintrag soll mehrmals gewechselt werden können.

Eine ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.vimoe.at

Wollen alle inter* Personen einen 3. Personenstand für sich?

Nein. Tatsächlich leben viele intergeschlechtliche Menschen als Männer oder Frauen und haben eine männliche oder weibliche Geschlechtsidentität. Es gibt aber auch intergeschlechtliche Menschen, deren Geschlechtsidentität intergeschlechtlich, inter*, trans*, nicht-binär oder eine andere Geschlechtsidentität ist. Ihre Geschlechtsidentität sollte gemäß der VfGH-Entscheidung im Personenstand zum Ausdruck kommen.

Wen betrifft der dritte Personenstand noch?

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat festgehalten, dass der Personenstand die individuelle Geschlechtsidentität ausdrücken soll. Zusätzliche Optionen im Personenstand neben „männlich“ und „weiblich“ können nicht-intergeschlechtliche Menschen betreffen, deren Geschlechtsidentität nicht männlich und weiblich ist. Das können zum Beispiel transidente, nicht-binäre oder genderqueere Menschen sein.

Was ist IGM?

IGM steht für „Intersex Genital Mutilation“ und ist eine medizinische Praxis, die international als Menschenrechtsverletzung kritisiert wird.

Wie werden Inter*s in der Medizin heute behandelt?

Es kommt sehr darauf an, in welchem Alter Menschen damit konfrontiert werden und unter welche Diagnose sie bei Ärzt*innen fallen. Je nachdem wird den Eltern oder den Jugendlichen aber von Mediziner*innenseite geraten, sich für eines der beiden anerkannten Geschlechter zu entscheiden. Die Option, einfach so zu bleiben wie mensch ist, wird meist nicht angeboten.

Stattdessen werden die Möglichkeiten aufgezeigt, den intergeschlechtlichen Körper chirurgisch und hormonell zu verändern: Gonaden entfernen, eine „zu große Klitoris“ verkleinern bzw. einen „zu kleinen Penis“ vergrößern, die Harnröhre verlegen, eine künstliche Vagina angelegen, Pubertätshemmer verabreichen, weibliche oder männliche Hormone geben. Keimdrüsen zu entfernen bedeutet in jedem Fall, dass der*die Betroffene ein Leben lang auf Hormonersatztherapie angewiesen ist und fortpflanzungsunfähig ist. Geschlechtszuweisende Eingriffe richten oft großen Schaden an wie z.B. Sensibilitätsstörungen.

Viele Betroffene berichten von frühen, traumatisierenden Eingriffen und Behandlungen und haben oft Probleme mit dem verordneten Geschlecht, weil dieses als aufgezwungen erlebt wird.

Werden diese Behandlungen in Österreich und Deutschland immer noch durchgeführt?

Ja. Noch immer wenden sich Eltern von intergeschlechtlichen Kindern an Selbsthilfegruppen und berichten, dass sie vor medizinischen Eingriffen an ihren Kindern nicht umfassend über die Folgen informiert wurden. Noch immer wenden sich intergeschlechtlichen Menschen an Selbsthilfegruppen, die geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe an ihren Körpern überlebt haben, zu denen sie selbst nicht zugestimmt haben – oder altersbedingt nicht zustimmen konnten – und die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Die Europäische Grundrechteagentur hält in einem Fokuspapier fest, dass geschlechtsnormierende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern in über 21 EU-Staaten durchgeführt werden. Eine aktuelle Studie aus Deutschland zeigt, dass diese Eingriffe auch in den letzten Jahren nicht abgenommen haben.

Erstellt von: HOSI Salzburg, Plattform Intersex Österreich, Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)

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