Molterer lässt gesetzwidrig Homo-Pornos beschlagnahmen

Anweisung an die Zollverwaltung
Rechtskomitee LAMBDA fordert die sofortige Aufhebung des Erlasses

Wie soeben bekannt wurde hat Finanzminister Molterer die Zollverwaltung angewiesen, homosexuelle Pornografie zu beschlagnahmen, obwohl diese seit Jahren nicht mehr strafbar ist. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert die sofortige Aufhebung der Anweisung.

In der am 1. März 2007 erlassenen „Arbeitsrichtlinie Pornographie“ des Finanzministeriums heisst es: „Die Zollorgane haben nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen an der Vollziehung der genannten Vorschriften mitzuwirken“.

Diese „nachstehenden Regelungen“ führen aus, dass „bei Unzuchtsakten mit … Personen desselben Geschlechts oder mit Tieren“ (!) verbotene harte Pornografie vorliege, „wobei auch nur eine einzige Darstellung oder Beschreibung genügt“ (Art. 1.1.).

Bei Verdachtsfällen, heisst es weiter, „ist eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z.B. Beschlagnahme gem. § 29 Abs. 3 ZollR-DG)“ (Art. 31.1. Absatz 1).

Homosexuelle Pornografie wurde in Österreich aber schon vor Jahren entkriminalisiert (OLG Innsbruck 13.09.1989, 7 Bs 332/89; OLG Graz 24.11.2000, 9 Bs 304/00). Die Anweisung des Finanzministers ist klar gesetzwidrig.

 „Wir fordern Wilhelm Molterer auf, den gesetzwidrigen Erlass unverzüglich aufzuheben“, sagt der Präsident des RKL, der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, „Österreichs BürgerInnen haben ein Recht darauf, dass der Staat die Gesetze einhält“.

 

Quelle: Rechtskomitee LAMBDA
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. http://www.rklambda.at/

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