Antidiskriminierungsgesetz in Wien

Die Wiener haben es bald geschafft: Homo- und bisexuelle Menschen sollen nun durch ein Antidiskriminierungsgesetz geschützt werden – und zwar auch außerhalb des Arbeitsplatzes.Hat der Bund die Forderungen der EU nur in sehr minimalem und unzureichendem Umfang umgesetzt und Schwule, Lesben und bisexuelle Menschen in die unterste Klasse der Diskriminierten gestellt, geht nun Wien weit über die Forderungen der EU hinaus.

Sämtliche Diskriminierungsopfer sollen in dem Gesetz, das am 1. Juli beschlossen werden soll, gleich gestellt werden: Dabei ist Diskriminierung nicht nur den Staatsorganen und Landesbediensteten untersagt, sondern auch den landes- und gemeindeeigenen Unternehmen. Auswirken wird sich dies weitestgehend im Wirkungskreis des Landes Wien, so zum Beispiel in den Bereichen der Spitäler oder Pflegeheime, aber auch in der Jugendwohlfahrt.

Der Erstentwurf zu diesem Gesetz entsprach weitgehend dem dürftigen Stand der Bundesbestimmungen, jedoch gelang es den schwullesbischen Interessenvetretungen (Wiener Antidiskriminierungsstelle, SoHo, Grüne andersrum, Rechtskomitee Lambda), entsprechende Erweiterungen im Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben herbeizuführen und so massive Verbesserungen für homo- und bisexuelle Menschen in Wien zu erreichen.

Salzburgs schwullesbische Bevölkerung ist von solchen Standards noch weit entfernt. Vorlagen würden ja nun existieren

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