UNO rügt Österreich

Presseaussendung, 19.02.2020. Österreich verletzt die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern und muss deren Schutz sicherstellen. Zu diesem Ergebnis kommt der UN-Kinderrechtsausschuss bei seiner 83. Sitzung Ende Jänner. Hier die gemeinsame Presseaussendung der Menschenrechtsinitiativen Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ), Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg:

UN-Kinderrechtsausschuss rügt Österreich für nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern

Österreich muss Intersex-Genitalverstümmelung (IGM) beenden und intergeschlechtliche Kinder schützen.

Linz/Wien/Salzburg (OTS) – Bei seiner 83. Sitzung in Genf am 30. und 31. Januar 2020 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) die Menschenrechtsbilanz Österreichs. Die Organisation Zwischengeschlecht brachte zuvor einen https://www.ots.at/redirect/Schattenbericht ein, der grobe Menschenrechtsverletzungen kritisierte.

UNO fordert Verbot von IGM

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierte nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern als “schädliche Praxis” und forderte Österreich auf, Intersex-Genital-Verstümmelungen (IGM) und sonstige nicht-notwendige und nicht-konsensuelle Behandlungen zu unterlassen. Bereits 2015 wurde Österreich für IGM-Praktiken gerügt. Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) stufte sie als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen ein.

Wir hoffen, dass diese erneute, sehr klare Rüge von der österreichischen Regierung aufgegriffen wird und nun endlich zu einem Verbot von IGM führt“, so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich und dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Fehlende Daten und fehlender Schutz

In Österreich gibt es kaum Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale. Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert Österreich nun auf, entsprechende Daten zu sammeln, um intergeschlechtliche Kinder wirksam vor nicht notwendigen Eingriffen zu schützen.

Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss machen deutlich, dass auch die Empfehlungen aus dem Gesundheitsministerium von 2019 keinen ausreichenden Schutz vor nicht-konsensuellen und nicht-lebensnotwendigen Behandlungen darstellen. Es braucht noch eindeutigere Bestimmungen“, erklärt Tobias Humer von VIMÖ.

Österreich muss nun endlich dafür Sorge tragen, die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu garantieren“, so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

VIMÖ bedankt sich bei der Organisation Zwischengeschlecht für die Erstellung der Schattenberichte und den unermüdlichen Kampf gegen IGM.

Links:

Concluding Observations UNCRC

Positionspapier VIMÖ/Plattform Intersex 2020

Empfehlungen des BMG 2019

Rückfragen & Kontakt:

Tobias Humer (VIMÖ) +43 732 28 700 210, tobias.humer@vimoe.at

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