Pressemeldung

Deutschland ermöglicht es künftig ein Kind, mit uneindeutigen Geschlechtsorganen, nicht mehr den beiden Polen “männlich” und “weiblich” im Personenstandsregister zuordnen zu müssen. Dies wird in der Bundesrepublik Deutschland mit 1.11.2013 in Kraft treten. Die HOSI Salzburg zeigt sich sehr erfreut und erneuert ihre Forderung nach Änderungen in Österreich.

Intersex-Beauftragte Rothuber erfreut

Bei intersexuellen Kindern muss im Geburtenregister kein Geschlecht mehr eingetragen werden. “Unser Nachbar trägt dem Umstand Rechnung, dass geschätzte 85.000 bis 100.000 Menschen in Deutschland mit nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit existieren. Wir gratulieren herzlich zu diesem richtungsweisenden Schritt in Europa!” freut sich Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg, in einer ersten Reaktion.

Intersexpersonen auch in Österreich schützen

1-2 von tausend Kindern werden mit einem eindeutig intersexuellen Genitale geboren, d.h. sie haben (sichtbare, hormonelle und/oder chromosomale) Merkmale beider Geschlechter. Kleinkinder, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig ist, werden – auch in Österreich – ohne eine medizinische Notwendigkeit operativen Eingriffen ausgesetzt. Die HOSI Salzburg erneuert daher ihre Forderung nach umfassenden Gesetzesänderungen in Österreich für intersexuelle Personen. So müssen vor allem Gesetze mit geschlechtsspezifischer Definition (Männer und Frauen, Männlich, Weiblich etc.) unter die Lupe genommen werden.

Rückfragen an
Mag.a Gabriele Rothuber, 0699 / 190 58 560, intersex@hosi.or.at

Pressekontakt der HOSI Salzburg
Gernot Marx
Öffentlichkeitsarbeit
Mobil 0664 / 91 77 804
E-Mail gernot.marx@hosi.or.at

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