Lufthansa feuert schwulen Flugbegleiter

Ein bei der Lufthansa in Frankfurt angestellter Flugbegleiter wurde offenbar wegen seiner Homosexualität denunziert, dann in Japan verhaftet – daraufhin feuerte ihn sein Arbeitgeber. Dagegen klagt der 40-Jährige nun.

Die Teamleiterin ließ den Flugbegleiter Toshi U. schon vor Monaten wissen, dass etwas im Busch ist: Sie informierte U., der schon seit 16 Jahren bei der Lufthansa arbeitet, über anonyme Briefe, die unter anderem an die Geschäftsleitung und die Polizei geschickt wurden. Darin war zu lesen, dass U. einen 17-jährigen Lebengefährten habe. Tatsächlich hatte der Steward Anfang des Jahres auf einer Internetseite seinen Freund kennen und lieben gelernt – was sowohl in Deutschland als auch in seinem Heimatland legal ist. Zumindest steht es so in den Dienstvorschriften und Länderbestimmungen der Lufthansa.

Doch dann erreichte der unbekannte Briefeschreiber sein Ziel: Als U. vor gut einem Monat bei einem arbeitsbedingten Kurzaufenthalt in Japan seinen Freund treffen wollte, wurde er vor dem Crew-Hotel verhaftet. Insgesamt hielten die Behörden ihn 19 Tage fest. Zunächst lautete der Vorwurf „Prostitution“, später wurde er zu Missbrauch eines Jugendlichen geändert. Zwar gilt in Japan ein Schutzalter von 16 Jahren für Hetero- und Homosex, allerdings gibt es in dieser Provinz ein schwammiges Jugendschutzgesetz, das gleichgeschlechtliche Aktivitäten unter 18 Jahren einschränkt. U. hatte keine Ahnung von dieser Sonderregelung und zunächst wahnsinnige Angst, erklärte er. Er wusste schließlich In Haft zunächst auch nicht, was mit seinem Partner geschehen ist. Später erfuhr er, dass dieser bereits zuvor von der Polizei mitgenommen wurde.

„Ein paar Tage nach meiner Verhaftung hat er versucht, mich zu besuchen“, erklärte U.. „Er durfte das aber nicht, weil er dem Gesetz nach ein Opfer war. Aber er hat mir einen Brief geschrieben, in dem er sagte, dass er mich immer noch liebt, auch nach diesem Ereignis. Wir lieben einander sehr.“

Schließlich wurde U. nach knapp drei Wochen gegen Zahlung eines Bußgeldes entlassen, die Lufthansa arrangierte den Flug zurück. In Frankfurt angekommen, gab es den nächsten Schlag: Ein Vorgesetzter erklärte, er habe für „Aufsehen in den örtlichen Medien“ gesorgt und damit einen „enormen Image-Schaden“ verursacht. Darum solle er doch von selbst seinen deutschen Arbeitsvertrag kündigen. Als U. das ablehnte, erklärte die Lufthansa das Arbeitsverhältnis für beendet. Für den Flugbegleiter brach eine Welt zusammen.

Glücklicherweise haben die Kollegen U. nicht aufgegeben: Als die Personalvertretung der Flugbegleiter zufällig von der Entlassung erfuhr, setzte sie sich für den Steward ein: Sie fragten Anwälte, ob der Kollege sich etwas zuschulden kommen ließ und die Kündigung damit gerechtfertig sein könnte. Sie verneinten das. Allerdings schien dieser Umstand die Lufthansa wenig zu beeindrucken: „Unsere eindringliche Bitte, zumindest erst die Gesamtumstände näher zu belehnten, wurde abgelehnt“, erklärte die Personalvertretung in einer Mitteilung.

Die wirft dem Arbeitgeber vor, von seiner bisherigen Linie abzuweichen: „Die vermeintliche Imageschädigung wird über das Menschenrecht das das deutsche Grundgesetz gestellt“, sind sich die Kollegen sicher. Sie bemängeln auch, dass U. in Japan kaum offizielle Unterstützung der Lufthansa erfahren habe. So sei erst am neunten Tag seiner Haft ein Stationsmitarbeiter der Lufthansa bei ihm gewesen, obgleich das Unternehmen eine Fürsorgepflicht habe. „Müsse wir nun alle im Ausland Angst haben, selbst wenn wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln? Werden wir im Zweifelsfalle allein gelassen?“, fragt die Personalvertretung. Und spekuliert über homophobe Motive der Fluggesellschaft: „Es ist kaum vorstellbar, dass man vor Ort eine Rufschädigung für Lufthansa vermuten würde, wenn es sich um eine 17-jährige Lebensgefährtin gehandelt hätte“.

Die Lufthansa selbst weist die Vorwürfe der Diskriminierung weit von sich. Die sexuelle Orientierung eines Mitarbeiters spiele „grundsätzlich keinerlei Rolle für die Beurteilung durch Lufthansa“, erklärte Pressesprecher Patrick Meschenmoser. „Lufthansa bekennt sich ganz bewusst und offen zu dem für uns selbstverständlichen Respekt gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen und unterstützt daher bereits seit Jahren den CSD in London und beispielsweise auch in Köln.“ Zum vorliegenden Fall könne er aber nichts sagen, da U. bereits gegen die Entlassung geklagt habe und es sich daher um ein laufendes Verfahren handele.

Am 4. Dezember ist ein Gütertermin beim Arbeitsgericht in Frankfurt angesetzt. Darin versuchen die Richter zu vermitteln, ob sich die beiden Parteien nicht doch noch gütlich einigen können. Falls nicht, kommt es zum Prozess.

Auch wenn es beruflich sehr holprig im Leben von Toshi U. zugeht, privat scheint es besser zu laufen: Er hat kürzlich bereits mit seinem Partner Ringe getauscht. „Wir planen, in nächster Zeit zu heiraten“, so U.. Ob es mit der Lufthansa in die Flitterwochen geht, ist noch offen.

 

Quelle: Rechtskomitee LAMBDA
http://www.rklambda.at

Nach oben scrollen