Todesstrafe für Homosexuelle Teenager

In der iranischen Stadt Mashad wurden am 19. Juli ein 17- und ein 18-Jähriger öffentlich gehängt, nachdem sie 14 Monate im Gefängnis waren und mit jeweils 228 Peitschenschlägen gequält wurden, weil sie gleichgeschlechtlichen Sex hatten.

Lediglich als M.A. und A.M. wurden sie von der iranischen Justiz geführt und Mitglieder des iranischen Parlaments machten ihrem Ärger darüber Luft, dass das Alter der Exekutierten in den Medien veröffentlicht wurde. Anstatt die Interessen des Staates und der Justiz zu berücksichtigen, würden die Medien unnötig Aufruhr erzeugen, indem berichtet würde, dass es sich bei den beiden Erhängten um Buben handelte.

 

Auf einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex steht in der islamischen Republik Iran in jedem Fall die Todesstrafe, wobei die Delinquenten unter vier Todesarten auswählen können: Erhängen, Steinigung, mit dem Schwert in zwei Teile geteilt werden oder ein Sturz von einem hohen Pfahl.

 

Wenn zwei nicht blutsverwandte Männer ohne gutzuheißenden Grund unter einer Decke aufgefunden werden, sind sie dem Gutdünken des Richters überlassen. Seinen Penis zwischen den Schenkeln eines anderen zu reiben wird mit 100 Peitschenhieben bestraft, ist der “Täter” ein Nicht-Moslem, so bedeutet das für ihn den Tod. Im Wiederholungsfall aber rettet einem auch der moslemische Glaube nicht mehr das Leben.

 

Seinen Ursprung hat diese bizarre Gesetzgebung im Bestreben, alte persische Gebräuche männlicher Freundschaften, die sich in Umarmungen, Händehalten oder Küssen ausdrückten zu eliminieren.

 

Nach Berichten iranischer Menschrechtsorganisationen wurden seit der Machtergreifung der Ayatollahs 1979 mehr als 4000 schwule und lesbische IranerInnen exekutiert.

 

Die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten nun erhängten Teenager veteidigten sich damit, dass zahlreiche Menschen in ihren jungen Jahren gleichgeschlechtlichen Sex hätten und dass sie auch nicht gewusst hätten, dass dies strafbar sei. Der Gerichtshof brachte die Vergewaltigung eines Zwölfjährigen ins Spiel, die jedoch laut Aussage internationaler BeobachterInnen völlig aus der Luft gegriffen ist, lediglich der Untermauerung des unmenschlichen Urteils diente und auch in der Anklage ursprünglich keinerlei Erwähnung fand.

 

Auch in Österreich ist ein Vertreter des Iran als Botschafter tätig. Zu erreichen ist der Botschafter unter:

Botschafter der moslemischen Republik Iran

Jauresgasse 9

1030 Wien

 

Per Mail:

ambassador@iranembassy-wien.at

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