Diskriminierung verschärft

Kaum zu glauben: Damit sein Lebensgefährte nicht ausreisen muss, garantiert ein Salzburger für dessen Lebensunterhalt. Nun fordert das Finanzamt vom Nicht-EU-Bürger € 12.000,- Schenkungssteuer.Ein Salzburger hat sich für den Lebensunterhalt seines nicht aus der EU stammen­den Lebenspartners verbürgt, damit diesem – nach sieben Jahren (!) – der weitere Aufenthalt in Salzburg gewährt wird. Für EhepartnerInnen würde diese Aufent­haltsbewilligung automatisch bewilligt, diese Möglichkeit steht aber bekannter­maßen homosexuellen Menschen in Österreich nicht zur Verfügung.

Haben es die beiden Männer nun endlich geschafft, sämtliche bürokratischen Hürden zum gemeinsamen Leben in Salzburg zu überwinden, so wird die Partner­schaft nunmehr von Seiten des Finanzamtes vor ernsthafte Probleme gestellt: Gelten Unterhaltszahlungen bei heterosexuellen Paaren als sittliche Verpflichtung (und sind somit steuerfrei), so fordert das Finanzamt in diesem Fall Schenkungs­steuer zum Höchststeuersatz, da es sich bei gleichgeschlechtlichen Lebenspart­nerInnen vor dem Gesetz um völlig fremde Personen handelt.

Die Forderung des Finanzamtes beläuft sich auf knapp EUR 12.000,– ; zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Diese können von dem Studenten unmöglich aufge­bracht werden, ist es diesem ja auch noch zu allem Überfluss – und wiederum im Gegensatz zu EhepartnerInnen – verboten, einer Arbeit nachzugehen.

So empörend es auch ist, muss man doch feststellen, dass die Salzburger FinanzbeamtInnen hier lediglich eine in Österreich vollkommen legale Vorgangsweise exekutieren. Dennoch sollte dieser Fall Anlass sein, ei­nen sinnlosen und im Vergleich zu den meisten anderen Ländern der EU beschä­menden Maßnahmenvollzug in Frage zu stellen, das Verfahren umgehend einzu­stellen und eine entsprechende Neuregelung bei der Bundesbehörde einzufor­dern. Ebenso sind die politischen VertreterInnen Salzburgs aufgefordert, entsprechend gegen derartige Auswüchse der institutionalisierten Diskriminierung zu protestieren, um nicht – wenn auch nicht als zuständige Behörde, so doch als Wohnsitz der Betroffenen unmittelbar in Verbindung mit der Sache – in den Geruch zu kommen, solche Maßnahmen zu billigen.

Die gesetzliche Situation für homosexuelle Menschen ist in Österreich schlecht ge­nug. Es wäre schön, wenn die Finanzlandesdirektion Salzburg nicht bei der Exeku­tion diskriminierender Bestimmungen eine Voreiterrolle übernehmen, sondern Anstoß geben würde, endlich auch in Österreich geregelte Verhältnisse für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften herzustellen.

Nach oben scrollen